Uni-Alltag mit Kind
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Magdeburg mit Kind

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.Unialltag mit Kind (MD) >> Organisation des Studiums

3.1 Beurlaubung & Urlaubssemester

Schwangere und Studierende haben die Möglichkeit Urlaubssemester zu beantragen. Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, nicht als Fachsemester gezählt.

  • Im Urlaubssemester wird kein BAföG gezahlt!
  • Jobs sind voll sozialversichrungspflichtig

Eine Beurlaubung muss begründet werden. Der Antrag ist mit dem Nachweis des Grundes der Beurlaubung (Mutterpass) an das Immatrikulationsamt zu stellen. Eine Beurlaubung gilt nur für volle Semester und ist im 1. Fachsemester nicht möglich.
Der Antrag kann entweder mit:

  • der Rückmeldung,
  • zu Semesterbeginn
  • auch 2 Monate nach Beginn des Semesters, oder
  • bei eintretendem Grund (Schwangerschaft) im laufendem Semester eingereicht werden.

Dezernat II
Akademische und Studentische
Angelegenheiten
Breitscheidstraße 2
39114 Magdeburg
Frau Königstädt
Tel: (0391) 8 86 46 78

 

 

3.2 Prüfungsordnung & Teilzeitstudium

Die Prüfungsordnungen der Fachbereiche der Hochschule Magdeburg-Stendal regeln die Organisation des Studiums wie Dauer, Studien- und Prüfungsleistungen oder Zulassung zum Studium. Alle Studienordnungen sind im jeweiligen Fachbereich einsehbar. In einigen Prüfungsordnungen sind Regelungen getroffen, die für Studierende mit Kind hilfreich sind.
In der Prüfungs- und Studienordnung "Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit" beispielsweise ist im § 8 Abs. 7 Folgendes geregelt: "ein Teilzeitpraktikum bei Elternschaft oder Krankheit kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss als Einzelfallentscheidung gewährt werden" Weiterhin ist es nach § 10 Abs. 13 möglich, bei einer Beurlaubung aus familiären Gründen, freiwillig Studien und Prüfungsleistungen zu erbringen.

Teilzeitstudium
Studierende mit Kind sind häufig so belastet, dass sie de facto länger studieren. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind meist darauf nicht eingestellt. Eine Ausnahme bietet der Master –Studiengang Sustainable Design an, dort ist in der Prüfungsordnung im § 1 Abs. 3 geregelt, dass u.a. wegen Betreuung eines Kindes bis zu 18 Jahren das Studium auch als Teilzeitstudium durchgeführt werden kann (§ 11).

 

 

3.3 Wohnplatz & Wohnheim

Eltern, die wohnberechtigt sind (alle an den Hochschulen des Landes im Regierungsbezirk Magdeburg immatrikulierten Studierenden), können mit ihrem Nachwuchs in einem Studentenwohnheim wohnen, wenn es die Räumlichkeiten zulassen. Es ist möglich, sich um eine bevorzugte Unterbringung zu bewerben, da die Situation als besonders schwierig angesehen werden kann, wenn man alleinstehende/r Studierende/r ist und ein Kind/ Kinder versorgen muss. Dazu ist es notwendig, im Antrag die persönliche Situation vorzulegen. Es gibt 23 Zwei-Raumwohnungen auf dem Herrenkrug-Campus, die mit Absprache der Wohnheimvermittlung als Kleinfamilienwohnungen genutzt werden können.

Herr Bock
Johann-Gottlob-Nathusius-Ring 5
Zimmer 343
39106 Magdeburg
Tel.: (0391) 6 71 15 50

 

 

3.4 Praktika

Praktika im Rahmen des Studiums sind im vollen Umfang abzuleisten. Eine zeitliche Verschiebung oder Verlängerung aus unterschiedlichen Gründen ist jedoch möglich. Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, die in persönlicher Absprache mit dem Prüfungsamt getroffen werden.

Wichtig: Alle Infoveranstaltungen zum Thema Praktikum sollten auf jeden Fall besucht werden!!!

Praxisamt-Sekretariat
Frau Pollak
Haus 1
Raum 1.20