Uni-Alltag mit Kind
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.Unialltag mit Kind >>Wege vor und nach der Geburt

1.1 Wege vor der Entbindung


Behörde Zweck Mitzubringende Unterlagen

1. Jugendamt (Außenstelle)

Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltsfestlegung

Personalausweis
Einkommensnachweis des Vaters

2. Agentur f. Arbeit

Antrag auf einmalige Beihilfen (ALG II) ab 13. Schwangerschaftswoche f. Schwangerschaftskleidung & Erstausstattung

Bitte dem Formular entnehmen

3. Caritas, Kreisdiakonisches Werk Schwangere in finanzieller Notlage erhalten Unterstützung durch Landesstiftung „Hilfen für Frauen und Familien“

Einkommensnachweis,
Nachweise über feste monatliche Ausgaben,
Nachweis über Unterhaltsleistungen


Schwangere Studentinnen können sich für ein oder zwei Semester beurlauben lassen (Studentensekretariat). Für diese Zeit haben sie das Recht, einen Antrag auf den Bezug von Arbeitslosengeld II zu stellen. Unabhängig davon, ob sie ein Urlaubssemester nehmen oder nicht, können schwangere Studentinnen ab der 13. Schwangerschaftswoche auch die Bezahlung einer Baby-Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung beantragen.

Beim Ausfüllen der Anträge oder Formulierung des Widerspruchs bei Ablehnung hilft die Caritas (kostenlos). Bei offenen Fragen kann man außerdem die Allgemeine Sozialberatung des Studentenwerks nutzen. Hier erhält man außerdem die Broschüre „Studieren mit Kind“ heraus gegeben vom Studentenwerk. Eine gleichnamige nützliche Broschüre könnt ihr unter www.bmfsfj.de beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenlos anfordern.


VORBEREITUNG AUF DIE GEBURT

Viermal im Jahr findet eine Infoveranstaltung zum Thema Geburt in der Frauen-Klinik nach vorheriger Bekanntgabe in der Ostsee-Zeitung statt oder kann im Kreissaal der Frauen- Klink unter der Telefon- Nummer 03834-866466 erfragt werden.


HEBAMMEN

Die Finanzierung der Hebamme übernimmt laut § 196 Abs. 1 RVO die gesetzliche Krankenkasse. In der privaten Krankenversicherung wird z.B. der Geburtsvorbereitungskurs nicht als „medizinisch notwendig“ eingestuft. Aus diesem Grund ist es ratsam Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse zu halten.

S. Ewert: Hausgeburt, Wochenbettbetreuung, Stillberatung
(OT Lindenfelde, Nr. 19, 17109 Demmin, Tel. 03998-222867 oder 0170-8324978)

I. Fleddermann: Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung und Rückbildung
(Hunnenstraße , Tel.038353-50026 oder 0177-2896484)

P. Fröhlich: k.A.
(Puschkinring 69, Tel. 03844-822987)

K. Liutkus: k.A.
(Wolgaster Landstraße 21, Tel. 03834- 831800 oder 0177-3012935)

I. Markert: nur Wochenbettbetreuung
(Ernst Thälmann  Ring 34 A, Tel. 03834-818021)

D. Sonnenberg: nur Geburtsvorbereitung
(Franz Mehring Straße 67, Tel. 03834-812316)

S. Trettin: Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Stillberatung
(Arndtstraße 11, Tel. 03834-854104)

A. Wandt: Geburtsvorbereitung, Nachsorge & Stillberatung
(Wolgasterstraße 53, Tel. 03834-508039)

 



1.2 Wege nach der Entbindung

Behörde Zweck Mitzubringende Unterlagen

1. Standesamt

Empfang der Geburtsurkunde
4 Geburtsbescheinigungen

Personalausweis
ca. 26 € f. Urkunden

2.
Einwohnermeldeamt

Polizeiliche Anmeldung (innerhalb von 7 Tagen!)

Geburtsbescheinigung
Lohnsteuerkarte
Personalausweis

3. Krankenkasse Anmeldung des Kindes f. Familieversicherung Geburtsurkunde

4. Kindergeldkasse
(Familienkasse des
Arbeitsamtes)

  

Antrag auf Kindergeld

Geburtsbescheinigung
5. Versorgungsamt

Erziehungsgeldantrag (kostenlose Broschüre unter www.bmfsfj.de)

Geburtsbescheinigung
Beleg und
Kindergeldbezug
Bestätigung von Krankenkasse

6. Agentur f. Arbeit Sozialgeld fürs Kind (ALG II) Geburtsbescheinigung
7. Stadtwerke Greifswald Energiegutschein (25 €)

Geburtsbescheinigung
Mietvertrag
Personalausweis

 

 

 

 

 

 

 

 


Frauenklinik Greifswald